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BOGENHAUS Netzwerk · Fassung 2026-08-23

Bedingungen für Partner-Architekturbüros

Fassung 2026-08-23 · Klarer Rahmen für Entwurf, Prüfung, Veröffentlichung und Selbstverwaltung.

  1. Ihre Angaben und öffentlich erreichbare Quellen werden zunächst nur als Entwurf aufbereitet. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach Ihrer E-Mail-Bestätigung und der Prüfung durch BOGENHAUS.
  2. Automatische Recherche und KI-Unterstützung erzeugen ausschließlich Vorschläge. BOGENHAUS prüft diese vor der Veröffentlichung, informiert Sie über die Freischaltung und ermöglicht Ihnen, Angaben jederzeit selbst zu berichtigen oder den Eintrag zu löschen.
  3. Sie stellen nur zutreffende Angaben und Inhalte bereit, zu deren Nutzung Sie berechtigt sind. Änderungen Ihrer Funktion, Erreichbarkeit oder Berechtigung teilen Sie BOGENHAUS zeitnah mit.
  4. Der Netzwerkeintrag begründet keine Exklusivität, Vermittlungsvergütung, Genehmigungszusage oder sonstige Erfolgsgarantie. Abweichende Leistungen oder Vergütungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Sie können den Eintrag und den Zugang jederzeit über Ihren geschützten Bereich oder gegenüber BOGENHAUS beenden. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
  6. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Berufs-, Büro- und Tätigkeitsangaben sowie die Berechtigung zur Nutzung bereitgestellter Bilder, Logos und Referenzen.
  7. Anfragen werden als unverbindliche Kontaktmöglichkeit bereitgestellt. BOGENHAUS verspricht weder ein bestimmtes Auftragsvolumen noch eine Vergütung für Empfehlungen.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung. Bei Fragen oder einer gewünschten Löschung erreichen Sie BOGENHAUS über die dort genannten Kontaktdaten.
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